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I. Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017
Das Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 (VUG 2017), BGBl I 2017/26, durch das eine Umsetzung zweier Vereinbarungen nach Art 15a B-VG im Bereich des Gesundheitswesens erfolgt, enthält unter anderem auch die im Folgenden dargestellten Maßnahmen.
1. Abschaffung der Kostenbeiträge für Kinder bei Anstaltspflege
Bisher sahen sowohl das ASVG als auch das KAKuG bei Anstaltspflege die Einhebung von Kostenbeiträgen vor, die nunmehr für alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, abgeschafft werden sollen. Dadurch sind etwa auch Empfänger von Waisenrenten befreit.
Die Abschaffung des Selbstbehalts mit bezieht sich auf stationäre Anstaltspflege (Pfleglinge der allgemeinen Gebührenklasse), Rehabilitationsaufenthalte sind nicht erfasst.
2. Zusatzversicherung in der Krankenversicherung nach § 9 GSVG
Durch diese Änderungen soll die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung der Zusatzversicherung sichergestellt werden. Dazu soll die Möglichkeit der Festsetzung eines Mindestbeitrags in der Satzung vorgesehen werden. Das Krankengeld soll ebenso künftig auf einkommensabhängiger Basis ohne (bisher vorgesehene) Mindesthöhe gewährt werden. Für Übergangsfälle sind in der Satzung entsprechende Übergangsregelungen vorz...