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Antrag auf Rückzahlung oder auf Veranlagung
Möglichkeiten, einer überhöhten Einbehaltung von Lohnsteuer entgegenzutreten
Dieser Beitrag behandelt die beiden verfahrensrechtlichen Möglichkeiten für Arbeitnehmer, einer überhöhten Einbehaltung von Lohnsteuer durch Anträge beim Finanzamt entgegenzutreten. Dazu sei folgendes Beispiel herangezogen. Ein Arbeitgeber behält für seinen Arbeitnehmer überhöht Lohnsteuer für laufende Bezüge und eine Erschwerniszulage (iSd § 68 EStG), jeweils der Monate Mai und Juni, ein. Wie kann der Arbeitnehmer eine „Korrektur“ der Lohnsteuer erreichen?
1. Rechtsgrundlagen
1.1. Antrag auf Rückzahlung
Gemäß § 240 Abs 3 BAO hat „[a]uf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs. 1) […] die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht
eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist,
ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist,
ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte.
Der Antrag kann bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, gestellt werden. Für das Verfahren über die Rückzahlung ist die Abgabenbehörde zuständig, der die Erhebung der betroffenen Abgabe obliegt. Betrifft der Antrag im Einkommensteuerrecht geregelte Abzugsteuern, so ist das Finanzamt fü...