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Kommissionsvorschläge zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Reform des Körperschaftsteuersystems bzw indirekte „Übergangssteuer“
(SWK) – Die Europäische Kommission hat am zwei Vorschläge zur adäquaten, zeitgemäßen Besteuerung digitaler Geschäftstätigkeiten präsentiert: Einerseits soll langfristig die „digitale Präsenz“ ins Visier genommen werden, andererseits kurzfristig eine indirekte „Übergangssteuer“ Abhilfe schaffen und nationale Alleingänge verhindern. Die Vorschläge werden dem Rat zur Annahme und dem Europäischen Parlament zur Konsultation vorgelegt.
Status quo: Handlungsbedarf
Der durchschnittliche effektive Steuersatz für digitale Unternehmen (9,5 %) ist derzeit nicht einmal halb so hoch wie für Unternehmen mit traditionellen Geschäftsmodellen (23,2 %). Viele Mitgliedstaaten suchen nach einer schnellen, unilateralen Lösung. Dies kann zur Rechtsunsicherheit für die Unternehmen führen. Die Europäische Kommission hat daher im Sinne einer koordinierten Besteuerung der digitalen Wirtschaft zwei Vorschläge – ein nachhaltiges Konzept und eine rasche „Zwischenlösung“ – unterbreitet.
Vorschlag 1: Gemeinsames Körperschaftsteuersystem
Mitgliedstaaten sollen in Zukunft in ihrem Hoheitsgebiet erwirtschaftete Gewinne auch ohne physische Präsenz eines Unternehmens besteuern dürfen. Eine „digitale Präsenz“ bzw „virtuel...