Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1-2, 5. Jänner 2023, Seite 50

Besteuerung der an einen Grenzgänger ausgezahlten Pensionsabfindung einer Schweizer Pensionskasse

Entscheidung: Ra 2021/15/0060 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: §§ 25, 124b Z 53 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Grenzgänger erhielt anlässlich der Beendigung seiner Tätigkeit in der Schweiz eine Freizügigkeitsleistung von einer Schweizer Pensionskasse. Einen Teil dieser Leistung (50 %) erhielt er im Jahr der Beendigung seiner Tätigkeit, den restlichen im darauffolgenden Jahr, in dem er das ordentliche Rücktrittsalter von 65 Jahren erreichte. Das Finanzamt versagte die Drittelbegünstigung nach § 124b Z 53 EStG.

Das BFG bejahte die Anwendbarkeit der Drittelbegünstigung für den zweiten Teil der Austrittsleistung, weil bei Erreichung des 65. Lebensjahres nur mehr die Möglichkeit der Auszahlung als „einmalige Summe“ bestanden habe und der Steuerpflichtige daher nicht mehr zwischen einer Kapitalabfindung oder einer Auszahlung in Rentenform habe wählen können.

Rechtliche Beurteilung: Wie der VwGH mehrfach ausgeführt hat, setzt § 124b Z 53 EStG voraus, dass (insbesondere bei ausländischen Pensionskassen im Hinblick auf die dortige gesetzliche Situation) den Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt ist.

S. 51Mit Erk...

Daten werden geladen...