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Einstufung von „Werkverträgen“ als Dienstverträge gemäß § 47 Abs 2 EStG
Entscheidung: Ra 2021/15/0058 (Zurückweisung der Parteirevision).
Norm: § 47 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH hat mit zahlreichen Personen „Werkverträge“ abgeschlossen, in denen sich diese – „nebenberuflich“ – im Wesentlichen verpflichteten, Wärmemessgeräte abzulesen und dies entsprechend zu dokumentieren. Das Finanzamt stufte diese „Subunternehmer“ der GmbH als Dienstnehmer ein und zog die GmbH zur Haftung für Lohnsteuer heran.
Das BFG wies die Beschwerde ab und bestätigte die Beurteilung des Finanzamts.
Rechtliche Beurteilung: Das BFG hat zunächst darauf verwiesen, dass die in § 47 Abs 2 EStG vorgesehenen Kriterien der Weisungsgebundenheit und der organisatorischen Eingliederung im Revisionsfall – aufgrund der Ausübung der Tätigkeiten gänzlich außerhalb örtlicher Einrichtungen der Arbeitgeberin – keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichten. In der Folge hat sich das BFG ausführlich mit den einzelnen Merkmalen, die ein Dienstverhältnis begründen können, auseinandergesetzt und ist zu der fallbezogenen Beurteilung gelangt, dass im Revisionsfall ein Dienstverhältnis der Ablesenden zur GmbH vorliegt.
Die Revision kann m...