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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Grundbuchseintragungsgebühr
Irrelevanz fehlender Kostenäquivalenz und exzessiver Querfinanzierung
In seinem Beschluss vom , E 1762/2022, teilte der VfGH verfassungsrechtliche Bedenken gegen die prozentuelle Grundbuchseintragungsgebühr nicht. Der Gesetzgeber habe einen weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum, eine strenge Kostenäquivalenz im Einzelfall sei nicht erforderlich, und im Lichte der Nutzenäquivalenz bestünden keine Bedenken, dass die Eintragungsgebühr nach dem „Wert des Rechtes“ bemessen wird. Dieser Beitrag zeigt auf, dass der VfGH damit allfälligen Schranken einer Querfinanzierung innerhalb des Justizsystems eine Absage erteilt.
1. Überblick und Problemstellung
Der Titel dieses Beitrags mag auf den ersten Blick überraschen, passieren doch jährlich tausende Grundbuchseintragungen ohne verfassungsrechtliches „Störgefühl“. Auch dem VfGH war dieses Thema zuletzt nur einen Ablehnungsbeschluss wert. Bei genauerer Betrachtung überrascht dies jedoch in mehrfacher Hinsicht, wie es im Folgenden in der gebotenen Kürze aufzuzeigen gilt. Dabei steht nicht die Kumulation mit der Grunderwerbsteuer im Vordergrund, sondern das Fehlen jeglicher Kostenäquivalenz und die Unstimmigkeiten in der Binnenstruktur des Gebührensystems.
Den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren unterliegt...