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Einbringung von Mitunternehmeranteilen: Gesellschafterverrechnungskonten und rückbezogene Maßnahmen
Neue Gedanken aus der und für die Praxis
Die Einbringung von Mitunternehmeranteilen ist eine sehr beliebte und häufig angewandte Technik – einerseits, wenn es um einen Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft geht und künftig eine GmbH die natürliche Person als Gesellschafter ablösen soll, andererseits, wenn „die Personengesellschaft als Ganzes auf eine GmbH übertragen werden soll“, im technischen Sinne die Übertragung aller Mitunternehmeranteile auf eine GmbH vorgenommen wird und es dadurch zum Anwachsen gemäß § 142 UGB des Vermögens der Personengesellschaft kommen soll. Man könnte viele Facetten iZm der Einbringung von Mitunternehmeranteilen beleuchten; Gegenstand dieses Beitrags soll die Auseinandersetzung mit den Gesellschafterverrechungskonten aus unternehmensrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht sein. In weiterer Folge werden Überlegungen angestellt, wie sich das Verständnis von derartigen Verrechnungskonten auf Einbringungsvorgänge und insbesondere die Erstellung von Einbringungsbilanzen niederschlägt.
1. Der Anteil an einer Personengesellschaft als Mitunternehmeranteil
Ein Anteil an einer Personengesellschaft, also die Stellung als Gesellschafter, stellt sich als Bündel aus Rechten und Pflichten dar, welches in...