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SWK 4-5, 5. Februar 2023, Seite 228

Erläuterungen zur Beilage E 1a-K

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Seite 1 der Beilage E 1a-K

BK1

Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs 3a EStG)

Die Kleinunternehmerpauschalierung ist für Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb mit Ausnahme von Einkünften aus einer Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers, eines Aufsichtsratsmitglieds oder eines Stiftungsvorstands anwendbar. Sie setzt voraus, dass die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG für Kleinunternehmer im jeweiligen Veranlagungsjahr anwendbar ist oder nur deswegen nicht anwendbar ist, weil auch Umsätze erzielt wurden, die zu Einkünften führen, die von der Pauschalierung nicht betroffen sind (zB Umsätze aus einer Vermietung, die zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt) oder weil auf die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs 3 UStG verzichtet wurde. Ist die umsatzbezogene Anwendungsvoraussetzung erfüllt, kann – bei Vorhandensein von mehreren Betrieben – für jeden Betrieb eigenständig entschieden werden, ob die Pauschalierung angewendet wird oder nicht.

Für die Gewinnermittlung werden den Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer) pauschal ermittelte Betriebsausgaben gegenübergestellt. Die pauschalen Betriebsausgaben betragen bei einem Dienstleistungsbetrieb iSd Dienstleistungsbetriebeverordn...

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