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SWK 4-5, 5. Februar 2023, Seite 202

Erläuterungen zur Beilage L 1k-bF

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Seite 1 der Beilage L 1k-bF

FB1

Familienbonus Plus in besonderen Fällen

Trennung der (Ehe-)Partner

Bei einer Trennung der (Ehe-)Partner im Jahr 2022 können folgende Personen den Familienbonus Plus beantragen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Für die Monate bis zur Trennung
(inklusive Monat der Trennung)
Für die Monate nach der Trennung
Bezieherin bzw Bezieher von Familienbeihilfe
halb oder ganz
halb oder ganz für Monate mit Unterhaltszahlung
halb oder ganz für Monate ohne Unterhaltszahlung
(Ehe-)Partner (bis zur Trennung)
halb oder ganz
Unterhaltszahler (ehemaliger Partner, der nach der Trennung Unterhalt leistet)
halb oder ganz für Monate mit Unterhaltszahlung
Allfälliger neuer (Ehe-)Partner nach Trennung (bei Lebensgemeinschaft nur bei Bestehen von mehr als sechs Monaten im Kalenderjahr)
halb oder ganz für Monate ohne Unterhaltszahlung

Beispiel

Frau Y und Herr Z haben ein gemeinsames Kind. Sie lassen sich am scheiden. Frau Y bezieht für das gemeinsame Kind ganzjährig die Familienbeihilfe. Herr Z leistet ab Juni 2022 für das gesamte restliche Jahr den vorgeschriebenen Unterhalt von 400 Euro monatlich.

Frau Y und Herr Z können den Familienbonus Plus 2022 wie folgt aufteilen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jänner bis Mai
Juni bis Dezember
Frau Y
halb oder ganz
halb ode...

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