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SWK 4-5, 5. Februar 2023, Seite 199

Allgemeines zur Beilage L 1k-bF

Die Beilage L 1k-bF dient der Beantragung des Familienbonus Plus in besonderen Fällen. Wenn diese Beilage verwendet wird, darf der Familienbonus Plus nicht in der Beilage L1 k beantragt werden.

Der Familienbonus Plus steht monatsweise zu. Ändern sich die Verhältnisse zwischen den Anspruchsberechtigten während des Jahres, ist uU eine monatsweise Antragstellung erforderlich.

Wann ist der Famlienbonus Plus mit dem Formular L 1k-bF zu beantragen?

Das Formular L 1k-bF ist zu verwenden, wenn im Jahr 2022 besondere Verhältnisse vorlagen, die eine monatliche Betrachtung des Familienbonus Plus erfordern, nämlich:

1.

Trennung der (Ehe-)Partner;

2.

Begründung einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft;

3.

Begründung einer Lebensgemeinschaft, die im Jahr 2022 mehr als sechs Monate bestanden hat;

4.

Änderung des Wohnsitzstaates des Kindes;

5.

Unterhaltszahlungen für das Kind wurden für das gesamte Jahr 2022 nicht in vollem Umfang geleistet;

6.

Tod des (Ehe-)Partners bzw der (Ehe-)Partnerin oder des Unterhaltszahlers;

7.

unterjähriger Wechsel im Bezug der Familienbeihilfe.

Was ist in der Beilage L 1k-bF für 2022 neu gegenüber dem Vorjahr?

Der bisherige Punkt 4 (90 %/10 %-Aufteilung) ist entfallen.

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