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Erläuterungen zur Beilage L 1k
Seite 1 der Beilage L 1k
Ki1
Angaben zu den Kindern
Außer dem Familiennamen und dem Vornamen muss die Sozialversicherungsnummer oder die persönliche Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte des Kindes in der Steuererklärung angegeben werden.
Ki2
Familienbonus Plus
Für den Familienbonus Plus bestehen zwei Möglichkeiten der Antragstellung, nämlich im Formular L 1k und im Formular L 1k-bF. Diese beiden Möglichkeiten schließen einander wechselseitig aus.
Der Familienbonus Plus muss bei einer Veranlagung jedenfalls beantragt werden, auch wenn er bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt worden ist; sonst kann es zu einer ungewollten Nachzahlung kommen. Es kann eine andere Aufteilung als beim Arbeitgeber beantragt werden.
Der Familienbonus Plus kann für jedes Kind höchstens einmal ganz berücksichtigt werden und reduziert die Einkommensteuer höchstens auf null.
Wenn der Familienbonus Plus aufgeteilt wird, darf für jedes Kind in Summe nicht mehr als der ganze Familienbonus Plus in Anspruch genommen werden. Andernfalls kommt es zur Berücksichtigung jeweils der Hälfte.
Der Familienbonus Plus wird nur für Monate gewährt, für die für das betroffene Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht; das wi...