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SWK 4-5, 5. Februar 2023, Seite 193

Erläuterungen zur Beilage L 1ab

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Seite 1 der Beilage L 1ab

AB1

Krankheitskosten, Begräbniskosten etc

Als außergewöhnliche Belastung kommen insbesondere in Betracht: auswärtige Berufsausbildung (zB Studium) von Kindern (unter bestimmten Voraussetzungen), Kinderbetreuungskosten (unter bestimmten Voraussetzungen), eigene Krankheitskosten (Kennzahl 730), zB Kosten für ärztliche Behandlung, Entbindungskosten, Krankenhaus, erhöhte Kosten einer Haushaltshilfe wegen Pflegebedürftigkeit, Pflegerin (zB „24-Stunden-Pflege“), Medikamente, Rezeptgebühren, Spital, Kuraufenthalt, Heilbehelfe, Zahnbehandlungskosten, Zahn- oder Beinprothesen, Hörapparate, Brillen, Hörbrillen, Selbstbehalte, erhöhte Verpflegungskosten bei Diabetes und anderen Leiden, Unterbringung der unterhaltsberechtigten oder mittellosen Eltern in einem Alters- oder Pflegeheim, alles abzüglich Vergütungen der Krankenkasse oder Krankenversicherung; weiters Aufwendungen als Folge unabwendbarer und unvorhersehbarer Ereignisse.

Die Kosten für ein würdigesBegräbnisses (inklusive Grabmal) stellen insoweit eine außergewöhnliche Belastung dar, als sie aus den Nachlassaktiva nicht gedeckt werden können und auch nicht als Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern ü...

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