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Erlässe, Informationen
Im Rahmen dieser Info werden die wichtigsten Fragen zu dieser Steuerbefreiung beantwortet.
Die wichtigsten Aussagen wurden durch den LStR-Wartungserlass 2022 in die LStR 2002 eingearbeitet (Info des 2022-0.227.090).
Aufgrund des hohen Anstiegs der Energiekosten wird eine einheitliche verwaltungsökonomische Vorgangsweise zur Herabsetzung der ESt-/KöSt-VZ für 2022 festgelegt (Info des 2022-0.235.942).
Diese Information verschafft einen Überblick über die formellen und materiellen Rahmenbedingungen dieser Verfahren in Österreich und stellt einen Leitfaden zum Ablauf und zur Funktionsweise eines Verständigungsverfahrens sowie zur Beantragung eines Verständigungsverfahrens dar.
Sie ersetzt die , BMF-010221/0237-IV/8/2019 (Info des 2022-0.300.851).