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SWK 14-15, 20. Mai 2019, Seite 702

Override-Verordnung und Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019

Welche Klarstellungen bringt das neue Gesetz?

Jürgen Reinold und Karl Stückler

Das dritte Buch des UGB wurde durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) und das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG 2016) umfassend geändert. Die Änderungen beruhten größtenteils auf den Vorgaben der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU. Bei bestimmten Rechnungslegungsvorschriften ist es in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten gekommen, die zum Teil auf die über die europarechtlichen Mindestvorgaben hinausgehenden Umsetzungen in nationales Recht zurückzuführen sind. Mit dem Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 sollen vorrangig überschießende Regelungen bzw unklare Formulierungen zurückgenommen bzw sprachlich klarstellend verbessert werden. Zudem ist mit die (neue) Override-Verordnung iSd § 222 Abs 3 UGB hinsichtlich der Anpassung der Sterbetafeln, die für die Personalrückstellungen von Bedeutung sind, in Kraft getreten.

1. Override-Verordnung aufgrund der Neuveröffentlichung der Pensionstafeln

Die Veröffentlichung der Pensionstafeln AVÖ 2018-P verpflichtet gemäß § 211 Abs 1 UGB iVm § 201 Abs 2 Z 7 UGB zur Neubewertung versicherungsmathematisch berechneter Sozialkapitalrückstellungen. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung geht die AVÖ von einem deutlichen Anstieg der Sozialkapitalrückstellungen aus. Die periodenfr...

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