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Finanzierungszusammenhang und steuerrechtliche Grenzen der Finanzierungsfreiheit
Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen bei Konzernumstrukturierungen
Die steuerrechtliche Relevanz des Themas „Zuordnung von Fremdfinanzierungen“ zu einzelnen Wirtschaftsgütern resultiert aus der steuerlichen Nichtabzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen in Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Vermögensmehrungen und Einnahmen bzw aufgrund gesetzlich definierter Spezialtatbestände. Betroffen davon ist insbesondere der Erwerb von Beteiligungen im Konzern, da Beteiligungen üblicherweise ein hohes Finanzierungsvolumen aufweisen und die Zinsen daher maßgeblich ins Gewicht fallen.
1. Grundsatz der Finanzierungsfreiheit
Die steuerliche systematische Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen ergibt sich ua aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip, da Zahlungen für betrieblich veranlasste Aufwendungen und Investitionen zu einem Mittelabfluss führen. Grundsätzlich steht es nach ständiger Rechtsprechung des VwGH jedem Abgabepflichtigen frei, Betriebsausgaben/Werbungskosten bzw Wirtschaftsgüter fremdzufinanzieren oder Eigenkapital für die Anschaffung zu verwenden. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige in der Lage wäre, die Investition mit Eigenmitteln zu finanzieren.
Der VwGH erteilt der Heranziehung von KWG-Normen (nunmehr BWG), wonach die Behörde als Finanzierungs...