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Nichtverlängerungserklärung und Kündigung eines Bühnenarbeitsvertrages
1. Kündigung und Befristung schließen einander grundsätzlich aus.
2. Die Nichtverlängerungsanzeige nach § 27 TAG ist keine Kündigungserklärung, sondern eine bloße Bekräftigung der durch den Arbeitsvertrag bzw durch das TAG vorgesehenen Beendigung durch Fristablauf. Eine Anfechtung der Nichtverlängerungserklärung in analoger Anwendung der § 105 ff ArbVG ist ausgeschlossen.
3. Geht man vom Vorliegen eines befristeten Dienstverhältnisses des Arbeitnehmers aus, bedurfte dieses zu seiner Beendigung bloß einer solchen Nichtverlängerungserklärung. Die Kündigungsanfechtungsklage kann daher von vornherein nur Erfolg haben, wenn man mit ihm infolge eines unzulässigen Kettendienstvertrages ein unbefristetes Dienstverhältnis annehmen und zudem die vom Arbeitgeber abgegebene Nichtverlängerungserklärung in eine Kündigung des unbefristeten Dienstverhältnisses umdeuten würde.
4. Die Konversion eines fehlerhaften einseitigen Rechtsgeschäfts kann nie zu einer stärkeren Belastung des Erklärungsadressaten führen, als im ursprünglichen Geschäft angestrebt wurde. Eine Umdeutung, die zu einem Mehr an Rechtsfolgen führt, ist nur zulässig, wenn das Ersatz-geschäft den Interessen des Erklärenden entspricht, dies auch dem Erklärungsemp...