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PV-Info 8, August 2015, Seite 27

Pendlerförderung vermeintlich zu niedrig? – Ein Fall für das Finanzamt

Stefan Schuster

Öfters erfolgen mitunter hitzige Diskussionen bei der Einreichung der Pendlerförderung (Pendlerpauschale und Pendlereuro) zwischen Lohnverrechnung und Mitarbeiter. Manchmal bekommt der Arbeitnehmer auch Recht (). Aus Haftungsgründen sollte man sich in der Personalverrechnung auf Diskussionen mit dem Arbeitnehmer jedoch nicht einlassen.

Den Fall, den das BFG zu beurteilen hatte, betraf das Jahr 2013. 2013 war bereits ein Jahr, in dem die Pendlerförderung (Pendlerpauschale und Pendlereuro) angewendet werden musste (siehe Kunesch, Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Neugestaltung der Pendlerförderung, PV-Info 4/2013, Seite 8 ff).

Sachverhalt

Neben anderen Feststellungen wurde auch gegen die vom Finanzamt festgesetzte Pendlerförderung Beschwerde erhoben. Als Begründung für die Geltendmachung einer höheren Pendlerförderung wurde angeführt, dass die Steuerpflichtige mit mit ihrem Lebensgefährten in einen anderen, als Nebenwohnsitz gemeldeten, vom Arbeitsplatz weiter entfernteren Ort verzogen sei. Dadurch wurde auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen verlagert. Im Jahr 2013 bestand neben dem neuen Nebenwohnsitz mit dem Lebensgefährten der unveränderte...

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