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Sozialversicherungsrechtliche Änderungen – „Harmonisierung“ des Beitragsrechts
Das Steuerreformgesetz 2015/2016 bringt auch für das sozialversicherungsrechtliche Beitragsrecht zahlreiche, für die Personalverrechnung relevante Änderungen.
Zusätzliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage 2016
Mit wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage zusätzlich zur Aufwertung für das Jahr 2016 um 90 €, damit die tägliche Höchstbeitragsgrundlage um 3 € angehoben (§ 108 Abs 3 ASVG).
Einheitlicher Beitragssatz in der Krankenversicherung
Die Beiträge zur Krankenversicherung sind derzeit aus dem allgemeinen Beitrag (§ 51 ASVG), dem Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung (§ 51b ASVG), dem Ergänzungsbeitrag zur Finanzierung der Krankenversicherung der Lehrlinge (§ 51c ASVG) und dem Ergänzungsbeitrag zur Finanzierung unfallbedingter Leistungen in der Krankenversicherung (§ 51e ASVG) zusammengesetzt. Zur Vereinfachung werden mit sämtliche dieser Beiträge in einem einzigen Beitragssatz zusammengefasst.
Angleichung der Beitragssätze für Arbeiter und Angestellte
Darüber hinaus werden die Dienstnehmeranteile des Krankenversicherungsbeitrags, die bisher für Arbeiter und Angestellte unterschiedlich hoch waren, aneinander angeglichen, wobei der Gesamtbetrag unverändert bleibt; der Dienstnehmeranteil beträgt ab einheitlich 3,87 %, der Dienstg...