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PV-Info 8, August 2015, Seite 14

Änderungen im Bereich der Steuer- und Beitragsbefreiungen

Irina Prinz

Überblicksmäßig stellen sich die Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 im Bereich der Steuer- und Beitragsbefreiungen bei unselbständig Erwerbstätigen wie folgt dar.


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Befreiung geänderte Gesetzesstellen
Steuerrecht § 3 EStG
Sozialversicherungsrecht § 49 Abs 3 ASVG
Entfall der Befreiung
Entfall der Befreiung
Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention
§ 3 Abs 1 Z 13 lit a EStG
§ 49 Abs 3 Z 11 ASVG
Steuerbefreiung für zielgerichtete, wirkungsorientierte Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind, sowie Impfungen.
Bislang bestand nur eine Befreiung nach Rz 77a LStR 2002 (rechtlich nicht bindend).
Die Maßnahmen waren grundsätzlich bereits bisher als freiwillige soziale Zuwendungen beitragsbefreit.
Nunmehr erfolgt eine (im Vergleich zur bisherigen Rechtslage einschränkende) taxative Aufzählung der freiwilligen sozialen Zuwendungen, unter anderem für betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention sowie Impfungen (Harmonisierung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht).
Erweiterung der Steuerbefreiung für Sachgeschenke im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen um Sachzuwendungen im Zusammenhang mit Dienst- und Firmenjubiläen (siehe au...

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