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Arbeitgebervorlage der Verdienstentgangsvergütung gemäß § 32 EpiG
Im Falle einer Erkrankung an COVID-19 oder einer behördlich angeordneten Quaran-täne hat der Arbeitnehmer nach § 32 EpiG einen Anspruch auf eine Verdienstentgangsvergütung gegenüber dem Bund, für die der Arbeitgeber in Vorlage treten muss. Diese Arbeitgeberzahlung ist beitragspflichtig, weil das Gesetz bestimmt, dass der Bund dem Arbeitgeber auch die von diesem entrichteten Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung ersetzt. Im Hinblick darauf sind auch Beiträge zur betrieblichen Vorsorgekasse zu entrichten.
Nach der Rechtsprechung besteht aber keine Lohnnebenkostenpflicht, weil es sich bei der Zahlung des Arbeitgebers um kein Entgelt, sondern um eine auf einem öffentlich-rechtlichen Titel beruhende Entschädigung (Vergütung) des Bundes handelt, für die der Arbeitgeber in Vorlage tritt ().