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PV-Info 7, Juli 2018, Seite 3

Das Budgetbegleitgesetz 2018-2019

Christian Artner

Das Budgetbegleitgesetz 2018-2019, BGBl I 2018/30, ausgegeben am , hat zahlreiche gesetzliche Bestimmungen geändert. Unter anderem bringt es für die Personalverrechnung deutliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung. Zusätzlich wurden die Sanktionsbestimmungen wegen verspäteter monatlicher Beitragsgrundlagenmeldungen durch eine Höchstgrenze für Säumniszuschläge entschärft. Durch eine Änderung im AlVG wird weiters das frühestmögliche Antrittsalter für die Altersteilzeit mit Wirkung ab stufenweise angehoben. Im Folgenden wird auf die für den Praktiker wichtigsten Änderungen eingegangen.

Basisinformation zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung

Aufgrund des im Jahr 2015 beschlossenen Meldepflicht-Änderungsgesetzes (siehe ausführlich Blauensteiner, Meldepflicht-Änderungsgesetz mit Einführung einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ab , PV-Info 10/2015, Seite 13 ff) müssen Dienstgeber ab die individuellen Beitragsgrundlagen der Dienstnehmer der Sozialversicherung in Form monatlicher Beitragsgrundlagenmeldungen bekannt geben. Das gilt sowohl für das Selbstabrechner- als auch für das Beitragsvorschreibeverfahren und bedingt eine umf...

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