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Weitgehende Ausdehnung der Steuerbefreiung für Jobtickets
Art 1 des Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Norm-verbrauchsabgabegesetz und das Elektrizitätsabgabegesetz geändert werden, BGBl I 2021/18.
Die derzeit geltende Steuerbefreiung für Jobtickets ist auf Fälle beschränkt, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Karten für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte zur Verfügung stellt, und erfasst nicht den Kostenersatz des Arbeitgebers für Fahrtickets des Arbeitnehmers (siehe dazu auch die Praxis-News vom Juli 2013, ASoK 2013, 280 f).
Zur Unterstützung des Umstiegs auf den öffentlichen Verkehr wird der Anwendungs-bereich dieser Steuerbefreiung ab deutlich erweitert. Sie gilt ab dann auch für Kostenersätze des Arbeitgebers für von seinen Arbeitnehmern gekaufte Öffi-Tickets, wenn es sich dabei um Wochen-, Monats- oder Jahreskarten handelt, die zumindest auch am Wohn- oder Arbeitsort gültig sind.
Die Steuerbefreiung für Jobtickets ist somit auch dann anwendbar, wenn die Reichweite der Tickets nicht auf die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung begrenzt ist. Die Tickets müssen aber für längere Zeiträume gelten. Einzelfahrscheine und Tageskarten sind nicht von der Befreiung umfasst.