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PV-Info 6, Juni 2015, Seite 22

Entsendungen: Welche Entgeltbestandteile sind vom Begriff „Mindestlohn“ umfasst?

Sabine Waiss

Arbeitnehmern, die in einen EU-Mitgliedstaat entsandt werden, steht der Mindestlohn auf Basis der Rechtsvorschriften oder Praktiken des Aufnahmemitgliedstaates zu. Die Art und Weise der Berechnung des Mindestlohnsatzes und die dafür heranzuziehenden Kriterien fallen ebenfalls in die Zu-ständigkeit des Aufnahmemitgliedstaates (, Sähköalojen ammattiliitto).

Im Regelfall unterliegt das Arbeitsverhältnis im Falle einer Entsendung den Rechtsnormen des Entsendestaates (Art 8 Abs 2 Rom I-VO), da sich der gewöhnliche Arbeitsort durch eine vorübergehende Arbeitsverrichtung im Ausland – mag diese auch mehrere Jahre dauern – nicht ändert.

Einleitung

In der Entsende-Richtlinie 96/71/EG verpflichtete die Union jedoch ihre Mitgliedstaaten, bestimmte Mindestrechte von entsandten Arbeitnehmern auf nationaler Ebene zu regeln. In Österreich sind die unionsrechtlichen Mindeststandards in den §§ 7 ff AVRAG im nationalen Recht umgesetzt worden.

Art 3 Entsende-Richtlinie bestimmt, dass Arbeitnehmern, die in einen Mitgliedstaat zur Erbringung von Arbeitsleistung entsandt werden, unter anderem die Mindestlohnsätze des Aufnahmestaates zustehen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften un...

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