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Änderungen im Kollektivvertrag für das Gastgewerbe: Das Ende des Garantielohns
Die Sozialpartner haben sich rückwirkend mit auf einen neuen Kollektivvertrag geeinigt, der zusätzlich zur üblichen Lohn- bzw Gehaltserhöhung wichtige Änderungen bringt. Damit ist den Sozialpartnern eine seit Langem erhoffte Vereinfachung der Abrechnung gelungen.
Änderungen im Rahmenkollektivvertrag
Rahmenrechtlich bringt der neue Kollektivvertag die Verlängerung der Durchrechnung für Jahresbetriebe von 13 auf 26 Wochen. Für Saisonbetreibe gilt bereits bisher die gesamte Saison als Durchrechnungszeitraum. Die Durchrechnung gilt allerdings unverändert ausschließlich für Vollzeitbeschäftigte. Der Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitkräfte ist auch zukünftig gemäß AZG zu berechnen.
Festlohnsystem
Mit erfolgt ein genereller Umstieg vom Garantielohnsystem zum Festlohnsystem. Das bedeutet, dass nunmehr auch in der Steiermark ausschließlich das Festlohnsystem zur Anwendung kommt. Als Übergangsregelung haben Betriebe ab die Wahl, welches Lohnsystem sie der Abrechnung zugrunde legen. Die Übergangsregelung endet spätestens zum .
In Wien gilt nunmehr auch für die Gastronomie das Festlohnsystem (in der Fachgruppe Hotellerie gilt seit und in der Fachgruppe Kaffeehäuser seit das Festlohnsystem). Der ne...