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PV-Info 6, Juni 2015, Seite 8

Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz 2015

Andreas Gerhartl

Durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz 2015 (SVAG 2015), BGBl I 2015/2, ausgegeben am , traten (per ) zahlreiche sozialversicherungsrechtliche Änderungen in Kraft, so beispielsweise in Bezug auf die Invaliditätspension oder die Pensionskonto-Erstgutschrift. Im vorliegenden Beitrag werden (lediglich) jene Neuerungen vorgestellt, die auch für die Personalverrechnung von Relevanz bzw Interesse sind.

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

Die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes nach § 18a ASVG wurde an die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger angeglichen. Demnach können sich gemäß § 18a Abs 1 ASVG nunmehr Personen, die ein behindertes Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe im Sinne des § 8 Abs 4 FLAG bezogen wird, unter überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung pflegen, solange sie ihren Wohnsitz im Inland haben, längstens bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes in der Pensionsversicherung selbst versichern. Nicht mehr erforderlich ist, dass durch die Pflege die Arbeitskraft gänzlich beansprucht wird.

Eine Selbstversicherung gemäß § 18a ASVG ist nunmehr auch für Zeiten möglich, während welchen eine Pflich...

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