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Keine Lohnnebenkosten für Sozialplanzahlungen an ausscheidende Dienstnehmer?
Der VwGH wies die Amtsbeschwerde des Finanzamtes gegen die Entscheidung des , ab und bestätigte die Rechtsansicht des UFS, dass Zahlungen im Rahmen eines Sozialplans an ausscheidende Dienstnehmer nicht in die Bemessungsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag (samt Zuschlag) einzubeziehen sind ().
Sachverhalt
Im Rahmen einer GPLA wurden die Bezüge, die im Rahmen von Sozialplänen an ausscheidende Dienstnehmer ausbezahlt wurden, welche bereits dem System der Abfertigung neu S. 29 unterlagen und somit nicht mehr begünstigt besteuert werden konnten, in die Bemessungsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) miteinbezogen.
Ansicht der Rechtsmittelbehörde
Der Berufung gegen diese Prüfungsfeststellung gab der UFS statt und begründete dies damit, dass alle Bezüge, die aus Anlass der Beendigung eines Dienstverhältnisses ausbezahlt werden, unter die Befreiung des § 41 Abs 4 lit b FLAG fallen und daher nicht Teil der Bemessungsgrundlage für den DB und den DZ seien. Das Ausmaß der steuerlichen Begünstigung nach § 67 Abs 3 und 6 EStG sei im Einzelfall für die Bemessung des DB nicht relevant. Daher sei es für die Befreiung von der DB-Pflicht auch irrelevan...