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Auftraggebereigenes Kraftfahrzeug: Sachbezugsbewertung bei Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG
Das LVwG Tirol hatte den Sachverhalt zu beurteilen, dass einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG bezog, ein Firmen-PKW zur Verfügung gestellt wurde, mit welchem er auch Privatfahrten absolvieren konnte. Im Rahmen einer GPLA wurden die gesamten Kfz-Kosten und die dem Arbeitgeber nachträglich vorgeschriebenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung für das Jahr 2008 in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer einbezogen (LVwG Tirol , LVwG-2015/12/2927-5).
Erkenntnis des LVwG Tirol
Das LVwG Tirol sprach aus, dass die Bereitstellung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung einen Sachbezug und auch eine sonstige Vergütung im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG darstellt, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt wird. Eine sonstige Vergütung ist eine Form von Gegenleistung (Entgelt) für die erS. 23 brachte Tätigkeit des an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten für die Gesellschaft, die in einem geldwerten Vorteil besteht. Diese ist von sonstigen Vorteilen im betrieblichen Einsatz zu unterscheiden, die keinen Entgeltcharakter aufwe...