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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
der Ausklang des Personalverrechnungsjahres 2016 bleibt ob der vielen teils beschlossenen, teils geplanten Änderungen spannend und ich kann Sie leider (noch) nicht mit zur Abwicklung der Personalverrechnung bereits gesicherten Gesetzesänderungen in das neue Jahr begleiten.
Da wäre zum einen die im EU-Abgabenänderungsgesetz 2016, BGBl I 2016/77, versteckte Aushilfenregelung, deren Umsetzung (wohl nicht nur mir) derzeit noch im Dunkeln liegt. Wir warten auf den endgültigen LStR-Wartungserlass 2016, der sich vom derzeit vorliegenden Entwurf unterscheiden kann. Auch im Bereich der Sozialversicherung hätte es laut Ministerialentwurf zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 mit Wirkung zum eine Aushilfenregelung geben sollen, was allerdings in der Regierungsvorlage auf verschoben wurde.
Die nicht einmal noch in der Praxis umgesetzte Abschaffung der täglichen Geringfügigkeit wirft bereits im Vorfeld unwahrscheinlich viele Fragen auf – insbesondere im Zusammenhang mit fallweisen Beschäftigten. Manch einer dachte, dass sich durch die Regierungsvorlage zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 2016 auch eine Änderung hinsichtlich der geplanten Abwicklung der fallweisen beschäftigten Personen ergeben ...