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Entlassung wegen Missachtung von COVID-19-Schutzmaßnahmen
In neuerer Zeit ergingen einige OGH-Entscheidungen zur Frage der Berechtigung des Arbeitgebers, Arbeitnehmer, die sich weigern, Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zu befolgen, zu entlassen. Diese bestätigen und ergänzen die dazu bereits vorliegende Rechtsprechungslinie.
Testverweigerung
Im ersten Fall weigerte sich eine Krankenhaus-Mitarbeiterin, sich den nach der einschlägigen Verordnung (damals COVID-19-NotMV) vorgeschriebenen Tests zu unterziehen und wurde daher wegen beharrlicher Pflichtverweigerung entlassen. Der Anfechtung der Entlassung wurde in der ersten und zweiten Instanz nicht stattgegeben. Der OGH wies die dagegen erhobene außerordentliche Revision zurück (). Ergänzend hielt er fest:
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, nur negativ getestete Arbeitnehmer zur Arbeit zuzulassen, ergibt sich auch unmittelbar für den Arbeitnehmer die Verpflichtung, sich den (kostenlos angebotenen) Tests zu unterziehen. Wird das Arbeitsverhältnis aufgrund der unberechtigten Verweigerung, sich testen zu lassen, beendet, liegt dem kein verpöntes Motiv zugrunde. Daran ändern auch etwaige Bedenken an der Verfassungskonformität der die Testpflich...