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PV-Info 7-8, Juli 2022, Seite 49

OGH: Feststellungsantrag der Gewerkschaft zu Kündigungsregeln für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe abgewiesen

Günter Steinlechner

Der OGH hat den Antrag der Gewerkschaft vida, er möge feststellen, dass die Kündigungsfristen und Kündigungstermine der Angestellten für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe gelten, abgewiesen ().

Im Wesentlichen zitiert der OGH in der Begründung für diese Entscheidung sein bereits besprochenes Urteil vom , 9 ObA 116/21f. Ausdrücklichlehnt er aber – iZm den dort ausführlich erläuterten Kriterien für eine Saisonbranche – das Argument der Gewerkschaft ab, das Hotel- und Gastgewerbe stelle keine Saisonbranche dar, weil weder das Ausmaß der Schwankung des Gesamtbeschäftigtenstands noch das Ausmaß der Schwankung des Beschäftigtenstands in der Mehrheit der Betriebe über einem Drittel vom Durchschnittswert liegt.

Das Heranziehen des Jahresdurchschnitts sei für den Nachweis, dass in den genannten Betrieben „regelmäßig für einen gewissen Zeitraum“ „erheblich verstärkt“, gearbeitet wird, nicht geeignet, weil im Jahresdurchschnitt auch die Zahlen der arbeitsintensivsten Zeiten miteinbezogen wären, die den gewöhnlichen Zeiten aber gerade gegenübergestellt werden müssen. Ein Jahresdurchschnitt ist sohin nicht heranzuziehen, weil er schon für sich ein die Spitzenwerte a...

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