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An mehrere Arbeitnehmer überlassene Dienstwohnung: Steuerfreiheit bei arbeitsplatznaher Unterkunft und Aufteilung des Sachbezugs
Wird Wohnraum mehreren Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt, so kommt es für die Frage, ob der Sachbezug aus der Überlassung von arbeitsplatznahem Wohnraum jeweils steuerfrei ist, auf die den einzelnen Arbeitnehmern jeweils eingeräumte Nutzungsmöglichkeit an: Die Wohnraumfläche, die einem Arbeitnehmer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt wird, ist auch nur alleine bei diesem Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Wohnraumflächen, die mehreren Arbeitnehmern zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen werden, sind jedem der betreffenden Arbeitnehmer zur Gänze zuzurechnen ().
Rechtsgrundlagen
§ 2 Abs 7a SachbezugswerteVO lautet (Anmerkung: Der VwGH-Entscheidung lag noch die Rechtslage idF BGBl II 2012/366 zugrunde; im Hinblick auf die maßgebliche Frage nach der Ermittlung des Flächenausmaßes ergibt sich durch die Änderung des Verordnungstextes aber kein Unterschied, weshalb aus Aktualitätsgründen hier der aktuelle Text zitiert wird): „Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplatznahe Unterkunft (Wohnung, Appartement, Zimmer), die nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, gilt Folgendes:
1. Bis ...