Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenfreie Verpflegung und die Frage des Arbeitsorts
Ob Lunchpakete, die vom Arbeitgeber Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden, die außerhalb des Unternehmenssitzes verzehrt werden, einen steuerpflichtigen Sachbezug darstellen, hatte das BFG (, RV/2101364/2019) zu entscheiden. Zentral wurde die Frage behandelt, was im steuerrechtlichen Sinne einen Arbeitsort darstellt.
Ein Security-Unternehmen stellte seinen Mitarbeitern freiwillig Essenspakete zur Verfügung, die in Supermärkten und Gaststätten besorgt wurden. Die Mitarbeiter leisteten ihren Dienst, entsprechend ihren Dienstverträgen, vor Ort beim Kunden (Messen, Konzerte etc). Entsprechend den Tätigkeiten war es nicht möglich, dass sie ihren Tätigkeitsplatz zur Einnahme der Mahlzeiten verließen, sondern, je nach Möglichkeit, diese vor Ort zu sich nahmen.
Sachverhalt
Eine durchgeführte GPLA für die Jahre 2015 bis 2017 stellte in diesem Zusammenhang einen abgabepflichtigen Sachbezug fest. Der Arbeitgeber wurde mittels Haftungsbescheide ua für Lohnsteuer iHv rund 12.000 € pro streitgegenständlichem Jahr in Anspruch genommen. Als Begründung wurde im Prüfbericht angeführt, dass die geforderte Einnahme am Arbeitsplatz für eine abgabenfreie Verpflegung (§ 3 Abs 1 Z 17 EStG) nicht vorliege.
In der abweisend...