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PV-Info 6, Juni 2021, Seite 14

Führt die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz durch die angestellte Ehegattin zu einem Sachbezug?

Michael Seebacher

Die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz durch die angestellte Ehegattin führt im Bereich des Steuerrechts nicht zwangsläufig zum Ansatz eines Sachbezugs. Für die Einstufung dieser Leistung als Arbeitslohn (Sachbezug) ist auch das Motiv für die Überlassung des Kfz entscheidend. Erfolgt die Überlassung des arbeitgebereigenen Kfz an die Arbeitnehmerin nicht aufgrund des Dienstverhältnisses, sondern ausschließlich aus persönlichen Gründen, weil sie die Gattin des Arbeitgebers war, liegt kein Arbeitslohn (Sachbezug) vor ().

Sachverhalt

Im Zuge einer GPLA wurde festgestellt, dass die mit 15 Wochenstunden teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin (Ehegattin des Arbeitgebers) das arbeitgebereigene Kfz (Kleinbus) in einem geringfügigen Ausmaß von in etwa 50 km im Monat für Familiengroßeinkäufe privat verwendet hatte. Dafür wurde ein Sachbezug im halben Ausmaß angesetzt; entsprechend wurden Dienstgeberbeiträge samt Zuschlägen nachverrechnet.

Erkenntnis des BFG

Der dagegen erhobenen Beschwerde gab das BFG statt und hob die Bescheide ersatzlos auf. Begründend führte das BFG im Wesentlichen aus, dass ein Sachbezug nur dann anzusetzen ist, wenn es sich bei der Zurv...

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