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Diskriminierung durch Zeitablauf wegen Schwangerschaft
Wird ein befristetes Dienstverhältnis wegen der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin nicht verlängert, liegt darin eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Arbeitnehmerin hat in diesem Fall die Wahl zwischen der Geltendmachung des aufrechten Arbeitsverhältnisses oder der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen; eine Kombination beider Varianten kommt aber nicht in Betracht ().
Sachverhalt
Die Arbeitnehmerin stand vom bis in einem befristeten Dienstverhältnis als Kinderbetreuerin. Zu Beginn des Dienstverhältnisses wurde ihr erklärt, dass die Befristung eine reine Formsache sei und der Vertrag, wenn alles passen würde, in einen unbefristeten umgewandelt werde. Nachdem die Arbeitnehmerin im Februar 2012 von ihrer (zwischenzeitlich eingetretenen) Schwangerschaft berichtet hatte, verständigte sie der Arbeitgeber davon, dass ihr Dienstverhältnis mit Ablauf der Befristung ende und nicht verlängert werde. Als Grund für die Nichtübernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis wurde die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin, die stets zur Zufriedenheit des Arbeitgebers tätig war, festgestellt. Die Arbeitnehmerin machte sowohl den aufrechten Bestand des Arb...