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PV-Info 9, September 2014, Seite 19

Kündigung wegen erwarteter Schwangerschaft

Andreas Gerhartl

In einer aktuellen Entscheidung qualifizierte der OGH die Kündigung einer Arbeitnehmerin, weil der Arbeitgeber erwartete, diese könnte schwanger werden, als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die gekündigte Arbeitnehmerin hat in diesem Fall die Wahl, auf Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses zu klagen oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen ().

Sachverhalt

Die Arbeitnehmerin meldete ihre Schwangerschaft, woraufhin sich das Arbeitsklima verschlechterte. Ihr wurde vorgeworfen, sie wäre nicht eingestellt worden, wenn bekannt gewesen wäre, dass sie wenig später schwanger werden würde. In weiterer Folge erlitt sie eine Fehlgeburt und wurde am zum gekündigt. Als Grund wurde angegeben, dass das bei der Fehlgeburt verlorene Kind ein Wunschkind gewesen und es daher wahrscheinlich sei, dass sie wieder schwanger werde und mit Komplikationen zu rechnen sei. Die Arbeitnehmerin machte Schadenersatzansprüche wegen diskriminierender Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend.

Entscheidung des OGH

Der OGH bestätigte die Ansprüche der Arbeitnehmerin. Als konkretes Motiv für die Kündigung war die Befürchtung des Arbeitgebers festgestellt worden, die Arbeitneh...

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