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Entgeltansprüche von Scheinselbständigen
Wird eine selbständige Tätigkeit in ein Dienstverhältnis umgewandelt, werden bei der Beendigung meist noch Entgeltansprüche geltend gemacht. Vor allem Differenzen auf den (Kollektivvertrags-)Lohn, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung werden eingeklagt. Da ursprünglich von einem ganz anderen Vertragsverhältnis ausgegangen wurde, kann es auch zu unterschiedlichen Ansichten über die Art der Beendigung kommen, sodass oft um eine Kündigungsentschädigung gestritten wird ().
Sachverhalt
Der Kläger (= Werkvertragsnehmer) war vom bis bei der Beklagten (= Auftraggeberin), die anderen Unternehmen EDV-Fachkräfte zu Verfügung stellt, beschäftigt. Er wurde an ein Unternehmen überlassen, das ihn zur Betreuung einer EDV-Hotline des Bundeskanzleramtes einteilte. Der Auftrag des Bundeskanzleramtes war mit befristet, was auch dem Kläger bekannt war. Der Kläger wurde als Selbständiger behandelt und stellte Honorarnoten nach den geleisteten Stunden. Der Stundensatz betrug ursprünglich € 13,– und wurde ab 2007 auf € 14,– und ab Juni 2008 auf € 15,17 erhöht. Mitte November 2009 teilte die Beklagte mit, dass der Arbeitsplatz im Bundeskanzleramt wegfallen würde. Gleichzei...