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Arbeiten im Home-Office – liegt ein freier Dienstvertrag vor?
Mag. Thomas Kiesenhofer ist Steuerberater und Manager bei LeitnerLeitner in Linz.
In zwei kürzlich ergangenen Erkenntnissen hatte der VwGH einerseits () zu einer Steuerberaterin und das BFG andererseits () zu einer Verkaufstrainerin zu beurteilen, ob eine überwiegend im eigenen Arbeitszimmer ausgeübte Tätigkeit bei freier Zeiteinteilung als freier Dienstvertrag anzuerkennen ist. Dabei liefern beide Gerichte wichtige Anhaltspunkte für die Praxis.
1. Die Steuerberaterin
Sachverhalt
Eine selbständige Steuerberaterin war im Zeitraum von 1998 bis 2006 für eine Wirtschaftstreuhandkanzlei im Werkvertrag tätig. Die vereinbarten Leistungen umfassten berufseinschlägige Tätigkeiten, wie insbesondere die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie Beratung von Klienten, und wurden zu einem Stundensatz von € 50,– pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer vergütet. Tätig wurde die Steuerberaterin vor allem in ihrem – im eigenen Einfamilienhaus gelegenen – Büro. Für Besprechungen mit Klienten stand es ihr allerdings frei, auch die Räumlichkeiten des Auftraggebers zu nutzen. Einrichtungsgegenstände des Büros zum Anschaffungswert von € 1.078,55 (PC, Faxgerät uÄ) hatte sie in ihr Anlagenverzeichnis aufgenommen, d...