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PV-Info 9, September 2014, Seite 8

BUAK-Novelle bringt Änderungen bei Urlaubsersatzleistung und Überbrückungsgeld

Rudolf Grafeneder

Die Novelle des BUAG, des BSchEG, des ASVG und des AlVG, BGBl I 2014/68, ausgegeben am , hat insbesondere praxisbezogene Anpassungen und Klarstellungen der Abläufe im Zusammenhang mit den eingeführten Auszahlungsformen der Urlaubsersatzleistung (Abgeltung von nicht verbrauchten Urlaubstagen bei Beendigung) und des Überbrückungsgeldes zum Inhalt (siehe dazu Grafeneder, PV-Info 8/2013, Seite 17).

Urlaubsersatzleistung

  • Sofortige Urlaubseinreichung bzw Rückzahlungsverpflichtung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Um der BUAK zu ermöglichen, bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen den tatsächlichen Stand der nicht verbrauchten Urlaubstage zu ermitteln, wird der Arbeitgeber zur unverzüglichen Einreichung von gehaltenen, aber noch nicht gemeldeten Urlauben und zur unverzüglichen Zurückzahlung von überwiesenen, aber nicht verbrauchten Urlaubsentgelten verpflichtet (bisher binnen zwei Wochen).

  • Freiwillige Urlaubsersatzleistung – Übergangsregelung für Beendigungen im Zeitraum 1. 7. bis : Um den Verfall von Urlaubsanwartschaften mit vermeiden zu können, wurde bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen im Zeitraum 1. 7. bis eine Übergangsregelung geschaffen (Inkrafttreten: ).

Durch diese Regelung wird den be...

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