Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
EO-Novelle 2014: Einstellung der Exekution auf Antrag des Drittschuldners
Durch Änderung der §§ 292l und 312 Exekutionsordnung (EO) wird die Rechtssicherheit für den Drittschuldner bei Lohnpfändungen ab erhöht (BGBl I 2014/69, ausgegeben am ). Ist eine hereinzubringende Forderung getilgt (zB durch freiwillige Zahlung außerhalb des Exekutionsverfahrens) oder übersendet der betreibende Gläubiger auf Ersuchen des Drittschuldners keine Aufstellung über die offene Restforderung, nachdem über die Gehaltsverrechnung eine nach Berechnung des Drittschuldners vollständige Zahlung der in der Exekutionsbewilligung genannten Beträge erfolgt ist, kann der Drittschuldner bisher ohne gerichtlichen Einstellungsbeschluss nicht sicher sein, ob das Exekutionsverfahren damit abgeschlossen ist oder er auch eine nach längerer Zeit einlangende Restforderung noch beachten muss. Ab besteht nun auch für den Drittschuldner die Möglichkeit, einen Antrag auf Einstellung der Exekution zu stellen und somit die Sicherheit zu haben, dass das Exekutionsverfahren endgültig abgeschlosse...