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Lohnnebenkostenpflicht für Rechtsanwälte – eine „Never Ending Story“
Welchen wesentlichen Unterschied es macht, wie man die Weisungsfreiheit eines nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführers einer Rechtsanwalts-GmbH im Anstellungsvertrag und im Gesellschaftsvertrag regelt, zeigt ein aktuelles BFG-Erkenntnis (). Im Gegensatz zu den schon ausführlich diskutierten Fällen , , sowie , war die Weisungsfreiheit der Rechtsanwälte im vorliegenden Fall im Gesellschaftsvertrag verankert – mit erheblichen Konsequenzen. Dieser Beitrag soll aufzeigen, wie man die Verträge bei Rechtsanwaltsgesellschaften gestalten muss, um Lohnsteuer- und Lohnebenkostenpflicht zu vermeiden.
Sachverhalt
Im vorliegenden Fall wurde einer Rechtsanwalts-GmbH per Bescheid des Finanzamtes der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) samt Säumniszuschlag vorgeschrieben. Grund war – wie in so vielen Fällen der jüngeren Vergangenheit – die Einbeziehung der Vergütungen an nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer in die Beitragsgrundlage zum DB. Der Beschwerdeführer verwies auf die zwischen der Gesellschaft und den Rechtsanwälten ...