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Eisenbieger und Hilfsarbeiter: Eine erweiterte Anmerkung zu
Der VwGH musste sich im Anlassfall mit der Frage der Abgrenzung zwischen Hilfsarbeitern und angelernten Arbeitern in der Lohngruppe III des Kollektivvertrages für Arbeiter des Baugewerbes und der Bauindustrie (im Folgenden: Kollektivvertrag) beschäftigen. Das Erkenntnis bringt zwar wenig Neues, zeigt dafür aber die in der Praxis bestehenden Unsicherheiten auf. Der vorliegende Beitrag spricht daher auch Probleme an, die nicht verfahrensgegenständlich waren, um ein abgerundetes Bild zu ermöglichen.
Anlassfall
Beim Anlassfall im VwGH-Verfahren Ra 2016/11/0120 handelt es sich um ein Verfahren nach § 7i Abs 3 AVRAG in der Fassung BGBl I 2011/24. Es geht also um Fragen der Unterentlohnung, wobei hier noch der Grundlohn Maßstab war, weil es um die Rechtslage ab dem bis zum geht. Da aber der kollektivvertragliche Mindestlohn auch nach § 29 LSD-BG relevant ist, kommt der verfahrensgegenständlichen Hauptfrage damit weiterhin durchaus grundlegende Bedeutung zu.
Dem Erkenntnis lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitgeber setzte Arbeitnehmer für Bewehrungsarbeiten ein. Die konkreten Arbeiten umfassten das Tragen von Eisen, das Hinlegen der Eisen an der passenden Stelle und das Binden von Eisen, wobei die Bindearbei...