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PV-Info 10, Oktober 2017, Seite 4

Die neue Mitarbeiterbeteiligungsstiftung

Thomas Kiesenhofer

Die Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmenserfolg ist ein verbreitetes Modell zur Steigerung der Motivation und Loyalität der Belegschaft. Attraktiv sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle aber auch, weil die Vorteilszuwen-dungen meist die Liquidität nicht belasten und durch Steuerbefreiungen besonders günstig sind. Mit dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (MitarbeiterBetStG 2017), BGBl I 2017/105, ausgegeben am , wurde mit Wirkung ab eine neue und besonders attraktive Form der steuerbegünstigten, indirekten Mitarbeiterbeteiligung geschaffen. Dieses Modell ist allerdings auf die Weitergabe von Aktien beschränkt.

Die neue Mitarbeiterbeteiligungsstiftung im Überblick

Das Herzstück der neuen Gesetzesbestimmungen ist die Einführung der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung. Als solche gilt eine Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz, die nach der Stiftungsurkunde und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich der Abgabe von Aktien an Arbeitgebergesellschaften an die Arbeitnehmer (und Angehörige derselben sowie ehemalige Arbeitnehmer) und bestimmten damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten dient. Arbeitgebergesellschaft ist dabei der arbeitsrechtliche Arbeitgeber des Mitarbeiter...

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