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Taggeldanspruch eines Wochenpendlers nach dem Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung
Viele Kollektivverträge – so auch der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) – sehen pauschale Taggelder vor. Der Anspruch auf ein solches Taggeld hängt oftmals – so auch hier – von einer auswärtigen Nächtigung ab. Nach Ansicht des OGH steht nach dem KVAÜ ein Taggeld auch für jene Tage zu, in denen der Arbeitnehmer nur in der davor liegenden Nacht, nicht aber in der danach liegenden Nacht auswärts nächtigt ().
Der Sachverhalt des Anlassfalls war denkbar einfach: Ein Arbeitnehmer war in Oberösterreich bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt und wurde auch an in Oberösterreich ansässige Beschäftiger überlassen. Von Montag bis Freitag arbeitete er in Oberösterreich, am Freitag fuhr er aber nach Ungarn, um das Wochenende in seiner Heimat zu verbringen. Die Nacht von Freitag auf Samstag verbrachte er also regelmäßig in Ungarn. Verfahrensgegenständlich war der Taggeldanspruch für den Freitag (dh für alle Freitage während der Dauer dieses Arbeitsverhältnisses).
Regelung im Kollektivvertrag
Der KVAÜ unterscheidet beim Taggeldanspruch zwischen
der Entsendung durch den Beschäftiger (Abschnitt VIII Kapitel A KVAÜ) und
der Entsendung ...