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PV-Info 8, August 2019, Seite 13

EuGH-Urteil zur Dokumentation von Arbeitszeiten

Anna Mertinz und Clemens Jenny

Europas Arbeitgeber sollen die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Arbeitnehmer künftig genau dokumentieren, um Überstunden korrekt erfassen zu können. Das hat der EuGH am , C-55/18, CCOO, entschieden. Das Urteil hat für große Aufregung gesorgt, besonders in unserem Nachbarland Deutschland. Für österreichische Arbeitgeber bedeutet das Urteil vorerst keine grundlegenden Änderungen. Ungeachtet dessen müssen Arbeitgeber das Urteil und dessen Auswirkungen kennen, um sich rechtskonform verhalten zu können und auf etwaige Änderungen vorbereitet zu sein. Dem Konzept der Vertrauensarbeitszeit ohne Zeitaufzeichnungen erteilt dieses Urteil vorerst eine Absage. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Auswirkungen diese Entscheidung für Arbeitgeber hat und was in Zukunft zu beachten ist.

Der Entscheidung des EuGH lag zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: Eine spanische Gewerkschaft hatte die dortige Niederlassung der Deutschen Bank geklagt und wollte durchsetzen, dass die Bank die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter komplett erfasst. Nach der (zum damaligen Zeitpunkt) in Spanien geltenden Rechtslage bestand für Unternehmen lediglich eine Verpflichtung, Überstunden aufzuzeichnen. Da der nationale...

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