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Angemessenheit von SEG-Zulagen
Das BFG hat sich im Erkenntnis vom , RV/1100179/2016, mit der Angemessenheit des Ausmaßes einer Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (im Folgenden: SEG-Zulage) und deren Voraussetzungen für die Steuerfreiheit auseinandergesetzt. Wie das BFG im Rechtssatz zu diesem Erkenntnis zusammengefasst hat, kommen als Kriterien für die Angemessenheitsprüfung das Verhältnis zwischen Grundlohn und Zulagen sowie das Ausmaß derartiger Zulagen bei vergleichbaren Tätigkeiten in Betracht. Im Regelfall wird laut BFG von einem angemessenen Ausmaß auszugehen sein, wenn die Zulage der Zulagenhöhe nach einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG (zB Kollektivvertrag) entspricht. Bei Zulagen, die auf Basis innerbetrieblicher Regelungen bezahlt werden, kann die Frage der Angemessenheit insbesondere durch Vergleich mit (anderen) Kollektivverträgen und den Erfahrungen des täglichen Lebens beurteilt werden.
Sachverhalt
Der Arbeitnehmer war als Monteur (Grenzgänger in die Schweiz) beschäftigt. Zu seinem Aufgabengebiet gehörten die Inbetriebnahme und die Revision von Anlagen. Dabei war er beispielsweise mit dem Reinigen der Anlagen von Öl und Fett, der Demontage von Hydraulikschläuchen, Sandstrahltätigkeiten...