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PV-Info 6, Juni 2016, Seite 16

Gastgewerbe-Kollektivvertrag: Rückzahlung der Jahresremuneration bei Arbeitern

Elfriede Köck

Für Rückzahlungsfragen von Jahresremunerationen bei Arbeitern ist mangels gesetzlicher Grundlagen der Kollektivvertrag maßgebend. Die nicht ganz klare Textierung des Kollektivvertrages für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe führte zur nachstehend besprochenen Entscheidung ().

Sachverhalt

Der klagende Arbeitnehmer war als Küchenhilfe beschäftigt und unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe. Unstrittig endete das Dienstverhältnis am durch unberechtigten vorzeitigen Austritt. Der Arbeitgeber hatte bereits im Juni den ersten Teil der Jahresremuneration (Urlaubsbeihilfe) ausbezahlt und nahm eine Rückverrechnung dieser Jahresremuneration vor.

S. 17 Der Arbeitnehmer betrachtete diese Rückrechnung als nicht zulässig und klagte auf Auszahlung des rückgerechneten Betrages. Dabei berief er sich auf die Festsetzung im Kollektivvertrag, dass bisher gezahlte höhere Jahresremunerationen aufrechtbleiben.

Text des Kollektivvertrages

Art 14 lit g des Kollektivvertrages lautet:

„Der Anspruch auf Jahresremuneration entfällt, wenn ein Arbeitnehmer gemäß § 82 Gewerbeordnung 1859 entlassen wird oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder die vorgesehene Kündigungsfrist...

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