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Dienstverhältnis von Ärzten
Mit dem gegenständlichen Erkenntnis hatte der VwGH darüber zu entscheiden, ob Ärzte von einem gesetzlichen Krankenversicherer in einem freien Dienstvertrag oder in einem Dienstverhältnis beschäftigt wurden. Konkret war dabei der im Folgenden dargestellte Sachverhalt zu beurteilen ().
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin erstattet den bei ihr Versicherten die Kosten der vom Arzt verschriebenen Medikamente. In diesem Zusammenhang wird vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger ein Erstattungskodex (EKO) herausgegeben, aufgrund dessen bestimmte – in der Regel teurere – Medikamente nach Verschreibung durch den Arzt einer Genehmigung durch die jeweilige Krankenversicherungsanstalt bedürfen, damit eine Kostenübernahme erfolgen kann. Der EKO unterteilt die Arzneimittel in drei Bereiche (grün, gelb, rot). Der grüne Bereich enthält jene Medikamente, die ohne Bewilligung des chef- oder kontrollärztlichen Dienstes verschrieben werden dürften. Für Arzneimittel aus dem gelben und dem roten Bereich erfolgt eine Kostenübernahme nur bei Vorliegen der chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung.
Verschreibt ein Arzt ein EKO-Präparat außerhalb des grünen Bereichs, stellt e...