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Gastgewerbe-Kollektivvertrag: Es bewegt sich einiges!
Die Sozialpartner arbeiten seit 2015 auf eine Vereinfachung und österreichweite Vereinheitlichung des Kollektivvertrages hin. Mit Mai 2016 wurde ein wesentlicher Etappensieg errungen – auch wenn der Weg noch weit ist.
Ziele der Sozialpartner
Angestrebt wurde und wird ein einheitliches Lohn- und Gehaltsschema für ganz Österreich, inklusive einer Abkehr vom Garantielohn. Parallel dazu wurde ein (nur mehr) fünfstufiges, österreichweites Lohn- und Gehaltsschema geschaffen, das stufenweise in allen Bundesländern Gültigkeit erlangen soll. Geplant ist weiters, den bereits österreichweit gültigen Rahmenkollektivvertrag zu überarbeiten.
2015 umgesetzte Änderungen
Festlohnsystem: Per wurden mit dem endgültigen Umstieg auf das Festlohnsystem in der Steiermark und in der Gastronomie in Wien die letzten vorgeschriebenen Garantielohnberechnungen abgeschafft (siehe Köck, Änderungen im Kollektivvertrag für das Gastgewerbe: Das Ende des Garantielohns, PV-Info 6/2015, Seite 18 f). Auf freiwilliger Basis lebt das Garantielohnsystem in einigen Bundesländern als Übergangsregelung maximal bis weiter.
Lohnschema und Entlohnung: Per übernahmen Wien, Niederösterreich und die Steiermark das neue fünfstufige L...