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Nationalrat hat Handwerkerbonus beschlossen
In seiner Plenarsitzung am hat der Nationalrat einem Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird (sogenannter Handwerkerbonus), mehrheitlich seine Zustimmung erteilt.
In Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Stärkung abgabenehrlicher Konsumenten und Handwerksbetriebe wird eine Förderung von Handwerkerleistungen eingeführt. Konkret erfolgt die Förderung durch einen Zuschuss in Höhe von 20 % der förderbaren Kosten der förderbaren Leistungen. Der Zuschuss ist pro Förderungswerber (= natürliche Person, die den Wohnraum für eigene Wohnzwecke nutzt und auf deren Rechnung die Maßnahmen durchgeführt werden) und Jahr mit maximal € 3.000,– (exklusive Umsatzsteuer) an förderbaren Kosten beschränkt. Die pro Jahr maximal ausschöpfbare Förderung beträgt somit € 600,– pro Förderungswerber. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Behörde, bei welcher die Förderansuchen einzubringen sind und die die Ansuchen abwickeln wird, ist noch vom BMF festzulegen.
Förderungswürdig sind nur die Arbeitsleistungen (inklusive der in Rechnung gestellten Fahrtkosten) für Maßnahmen, die nach dem und vor dem begonnen wurden und der Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum dienen (zB Austausch von Fenstern...