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Arbeitnehmereigenschaft eines nicht beteiligten Werkvertragsnehmers
Ausgangspunkt des Erkenntnisses des , war die Berufungsentscheidung des -K/10.
Sachverhalt und Entscheidung des UFS
In dieser Entscheidung hatte sich der UFS im Zusammenhang mit der steuerlichen Einstufung von Leistungserbringern mit zwei Problematiken zu beschäftigen.
Für eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Planung und Beratung im Bereich Metallbau ist, waren zwei Personen, die jeweils zu 50 % beteiligt waren, seit der Gründung als Geschäftsführer tätig. Trotz der Argumentation der Berufungswerberin, die Gesellschafter erbrächten ihre Leistungen für die Gesellschaft im Rahmen ihrer Einzelunternehmen, wurden die von der Gesellschaft ausbezahlten Vergütungen in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Dienstgeberbeitrags und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen.
Diese rechtliche Beurteilung des UFS blieb sodann unbekämpft.
Darüber hinaus wurde eine an der Gesellschaft nicht beteiligte Person im Rahmen eines Werkvertrags bzw mehrerer Werkverträge beschäftigt. Das Finanzamt und in der Folge der UFS anerkannten das Vorliegen von Werkverträgen nicht und qualifizierten die bezogenen Einnahmen als Einkünft...